Gerade der demografische Wandel hin zu einer alternden Gesellschaft und die mit dem Alter steigenden gesundheitlichen Risiken, lassen eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll erscheinen. Diese sichert den Patienten im Pflegefall ab. Die Höhe der Rente durch die Pflegeversicherung und ob man diese überhaupt erhält, ist abhängig von der Pflegestufe des Versicherten. Dafür stuft der Medizinische Dienst, ein Gutachter oder geschultes Personal der Versicherung die Pflegebedürftigkeit des Patienten ein. Diese Einteilung kann in die Bereiche Pflegestufe I, II oder III vorgenommen werden. Personen gelten dann als pflegebedürftig, wenn bei der Ernährung, Mobilität und/ oder Körperpflege für mindesten zwei Verrichtungen einmal am Tag Hilfe benötigen sowie mehrmals pro Woche bei der Versorgung im Haushalt. Die verschiedenen Versicherungsanbieter bieten dabei eine Vielzahl von unterschiedlichen Tarifen für die Pflegeversicherung an, wodurch dafür detaillierte Informationen vor Vortragsabschluss eingeholt werden sollten.
Kommt die Pflegeversicherung zum Einsatz, werden verschiedenste Geld- und Sachleistungen durch die PKV erbracht. Hierzu gehört unter anderem die Versorgung der Grundpflege und des Haushalts, Pflegekurse für Angehörige, Tages- und Nachtpflege, Zuschüsse für die pflegerechte Umgestaltung des Wohnbereiches sowie die Erstattung von technischen Mitteln und Pflegehilfsmittel.
Schließt man eine Pflegezusatzversicherung ab, kann man dies nicht nur als Pflegekostenversicherung, sondern auch als Pflegetagegeldversicherung oder Pflegerentenversicherung tätigen. Bei einer Pflegetagegeldversicherung wird dem Patienten eine festgelegte Geldsumme für jeden Tag gezahlt, an dem bei diesem Pflegebedürftigkeit vorliegt.